Sühnekreuz Hopferried
Sühnekreuze wurden dort aufgestellt, wo ein Mensch gewaltsam zu Tode gekommen ist. Sei es durch einen Unfall, einen Streit oder einen Mord. Nach der Legende ist die Schuld dann gesühnt, wenn das Kreuz im Boden versunken ist oder durch das Wetter ganz abgetragen wurde.
Wer für den Tod eines Menschen verantwortlich war, musste regelmäßig auch für den Unterhalt der Familie des Verstorbenen aufkommen. Manche Gerichtsordnungen im Allgäu sehen vor, dass der Täter an jedem Jahrestag des Todes zum Grab des Getöteten pilgern muss, dort niederknien muss um die Seele desjenigen um Verzeihung zu bitten.