Unterthingau

Unterthingau war durch viele Jahrhunderte eine bedeutende Gerichtsstätte, wo nachgewiesenermaßen ein Kaiser zu Gericht saß.

Im Jahre 748 bauten die Franken in Unterthingau einen Reichshof, der in einer Urkunde als Ort erwähnt ist.

Sowohl in als auch um Unterthingau gibt es mehrere Burgställe, die zumindest als Bodendenkmäler noch erhalten sind. (z.B. Seelenberg, Osterberg, Kipfenberg). Diese Befestigungen bestätigen die große Bedeutung, die Unterthingau in ferner Vergangenheit, aus der es meist keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt, hatte. Hier kann der zentrale Königshof im Keltensteingau vermutet werden, dessen Gründung im 8. Jahrhundert erfolgt ist.

Der Ortsname leitet sich von einem Thingplatz ab. Dies war ein Treffpunkt, an dem die Sippen zusammen kamen und Vereinbarungen und Entscheidungen trafen. Oft handelt es sich um markante Landschaftspunkte. Hier wurde auch Recht gesprochen. Die Worte "Ding", "sich verdingen", "dingfest machen" sind ebenfalls von dem alten Wort Thing abgeleitet.